Seite 3 von 3

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: Fr 11. Apr 2008, 12:09
von macaco
also es hätten z.B. 6 punkte abzug und geisterspiel sein können.
es hätte aber lt entspr. ordnung auch die versetzung in eine tiefere spielklasse sein können
und das wäre dann die höchststrafe.
ergo eigentlich noch glückgehabt.
die reaktion von rk zeigt aber leider lernfähigkeit = 0 !

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: Fr 11. Apr 2008, 12:38
von Saalenser
saudade hat geschrieben:also es hätten z.B. 6 punkte abzug und geisterspiel sein können.
es hätte aber lt entspr. ordnung auch die versetzung in eine tiefere spielklasse sein können
und das wäre dann die höchststrafe.

Ok ich spiel auch hier noch mal den Erklärbären. Das Geisterspiel war möglich, hab ich auch zugegeben:

Die Rechts- und Verfahrensordnung §2 -Rechtssprechung- (im Netz nachzulesen: NOFV-online.de) besagt:
a) Ahndung aller Formen unsportlichen Verhaltens im unmittelbaren Zusammenhang mit Fußballspielen
sowie fremdenfeindlicher, rassistischer, politisch extremistischer, anstößiger und/oder beleidigender
Handlungen in Wort und/oder Gestik sowie Mimik, in Beschimpfungen, Schmähungen, Drohungen,
Tätlichkeiten und als Verstöße gegen das Verbot von Doping.
b) Wer öffentlich die Menschenwürde einer anderen Person durch herabwürdigende, diskriminierende oder
verunglimpfende Äußerungen in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Herkunft verletzt
oder sich auf andere Weise rassistisch und/oder menschenverachtend verhält, wird gemäß §§ 30 und 32
dieser Ordnung für mindestens fünf Wochen gesperrt. Zusätzlich werden ein Verbot, sich im gesamten
Stadionbereich aufzuhalten und eine Geldstrafe gemäß § 30 Nr. 1.c) dieser Ordnung in Verbindung mit §
32 Nr. 1. a) dieser Ordnung verhängt.
c) Wenn Anhänger einer Mannschaft vor, während und nach einem Spiel im Stadion Transparente mit
rassistischen Aufschriften entrollen oder sich auf andere Weise rassistisch oder menschenverachtend
verhalten, werden gegen den entsprechenden Verein Strafen gemäß §§ 30 und 31 dieser Ordnung
verhängt sowie die Androhung, das nächste Pflichtspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen
bzw. mit Punktabzug oder auch Rückstufung in die nächst tiefere Spielklasse bestraft zu werden,
ausgesprochen. Können Zuschauer keiner Mannschaft / keinem Verein zugeordnet werden, ist in jedem
Fall der Verein, der das Spiel organisiert hat, entsprechend zu bestrafen. Unter Verweis auf § 16 Nr. 8.
der Spielordnung ist eine Mithaftung des Gastvereins zu prüfen und zu berücksichtigen.
d) Verhalten sich Spieler, Offizielle oder Zuschauer in irgendeiner Form rassistisch oder
menschenverachtend gemäß Buchstaben b) und c) dieser Bestimmung, werden der betreffenden
Mannschaft, sofern zuordenbar, beim ersten Vergehen drei Punkte und beim zweiten Vergehen sechs
Punkte abgezogen. Bei einem weiteren Vergehen erfolgt die Versetzung in eine tiefere Spielklasse.

e) In Spielen ohne Punktvergabe wird die entsprechende Mannschaft, sofern zuordenbar, von dem
Wettbewerb ausgeschlossen.
f) Eine Bestrafung auf Grund dieser Bestimmung kann gemildert werden oder von einer Strafe kann
abgesehen werden, wenn der Betreffende nachweist, dass ihn für den betreffenden Vorfall kein oder nur
ein geringes Verschulden trifft oder sofern andere wichtige Gründe dies rechtfertigen. Eine
Strafmilderung oder der Verzicht auf eine Bestrafung ist insbesondere dann möglich, wenn Vorfälle
provoziert worden sind, um gegenüber dem Betroffenen eine Bestrafung gemäß dieser Bestimmung zu
erwirken.

Das war das erste Vergehen dieser Art, was nach diesem Paragraphen verurteilt wurde. Im Fall Ogungbure existierte dieser Absatz in der den Statuten des NOFV noch nicht. Und im ersten Fall sind konkret drei Punkte Abzug möglich (oder auch gar keine).

ergo eigentlich noch glückgehabt.

Ergo falsch gelegen.

die reaktion von rk zeigt aber leider lernfähigkeit = 0 !

Das unterschreib ich dir.

Find ich total klasse, wie man sich blind mit sinnlosen Anschuldigungen in 5-10 Foren angiftet ohne auch nur einmal die Regeln des NOFV angesehen zu haben. Von daher ist das meistgeschriebene nur Phrasen ohne Wert.

Das SPON gerne alle Extreme ausschöpft (6 Pkt. Abzug bzw. Rückstufung) überrascht nun nicht.

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: Fr 11. Apr 2008, 13:00
von BengalOO
Wie schon grad im ICQ:

Saalenser hat geschrieben:Höchststrafe


das unterschreibe ich dir nicht. weil es KEINE milderung gibt in eurem fall.
ihr wurdet weder provoziert, noch gibt es irgendwelche sonstigen wichtigen gründe.
wenn 20 mann aufn zaun gesprungen wären und hätten "aufhören" gerufen oder sowas.
dann hätte ich milderung verstanden, aber sowas ist nicht passiert.

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: Fr 11. Apr 2008, 14:06
von macaco
§2
c) Wenn Anhänger einer Mannschaft vor, während und nach einem Spiel im Stadion Transparente mit
rassistischen Aufschriften entrollen oder sich auf andere Weise rassistisch oder menschenverachtend
verhalten, werden gegen den entsprechenden Verein Strafen gemäß §§ 30 und 31 dieser Ordnung
verhängt sowie die Androhung, das nächste Pflichtspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen
bzw. mit Punktabzug oder auch Rückstufung in die nächst tiefere Spielklasse bestraft zu werden,
ausgesprochen.

§30
1. Als Strafen sind zulässig:
a) Verwarnung
b) Verweis
c) Geldstrafen - auch als Ordnungsstrafe - bis zu 5.000,00 €
gegen Personen und bis zu 20.000,00 € gegen Vereine im Einzelfall
d) Verhängung eines Stadionverbotes für einzelne Personen bis
zu 6 Monaten
e) Verbot bis zu 2 Jahren, ein Amt im Regionalverband
auszuüben
f) Sperre bis zu 2 Jahren für Mannschaften und Einzelmitglieder
g) Ausschluss aus der Spielklasse; diese Mannschaft zählt als
Absteiger
h) Platzsperre bis zu vier Pflichtspielen
i) Spielen unter Ausschluss bzw. begrenztem Ausschluss der
Öffentlichkeit bis zu zwei Pflichtspielen
j) Verbot für einzelne Personen, sich während eines
Pflichtspiels bzw. bis zu vier Pflichtspielen im Innenraum des
Stadions aufzuhalten
k) Punktabzug
l) Versetzung in eine tiefere Spielklasse.

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: Fr 11. Apr 2008, 14:12
von BengalOO
Was soll mir das sagen? Das sind allgemeine Regelungen ... die Zitate von Saalenser sind doch eher spezieller für diesen Fall ...

Oder willst du mir sagen das alles schwammig ist? Worauf läuft das unkommentierte Zitat hinaus?

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: Fr 11. Apr 2008, 14:35
von Saalenser
BengalOO hat geschrieben:Oder willst du mir sagen das alles schwammig ist? Worauf läuft das unkommentierte Zitat hinaus?

"Saudata" meint wohl, dass dies alles als Strafen in Betracht kommen. Theoretisch schon, aber man kann davon ausgehen, dass man nicht alle Strafen zu gleich kriegt.

Das wäre ja so als würde man für ein Verbrechen für das Haftstrafe von 5-10 Jahren vorgesehen wird, sowohl 5, 7, 8 als auch 10 Jahre - also insgesamt 30 Jahre kriegen. Sowas jibts nicht.

Der konkrete Anti-Rassismus-Paragraph wurde exakt nach Regeln ausgelegt (3Pkt), da ist nicht viel dran zu rütteln.

Zumal ich meine Probleme mit der Bestrafung der Mannschaft habe, schließlich hats die nicht verbockt. Da werden mittels Abzüge über Existenzen entschieden, natürlich muss man den Verein durch drastische Maßnahmen zum Handeln zwingen, aber ob der Eingriff in den sportlichen Bereich das richtige Rezept ist? Kann ich mich nicht so recht mit abfinden, auch wenn das so konkret festgelegt ist.

Übrigens bekam Jena 500€, totaler Kracher die Begründung. Spielordnung des NOFV §16 Abs.8:
8. Die Platzvereine sind für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Zusammenhang mit der Austragung
von Fußballspielen auf ihren Plätzen verantwortlich. Dies gilt auch, wenn sie als platzbauend für einen neutralen
Platz bestimmt sind. Die Gastvereine sind verpflichtet, im Rahmen von Vereinbarungen oder Absprachen zur
Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Unterstützung des Ordnerdienstes im Stadion beizutragen.

Die am Spiel beteiligten Vereine sind für ein sportliches Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter,
Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine
Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
Der gastgebende Verein und der Gastverein haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für
Zwischenfälle jeglicher Art gegenüber dem Regionalverband.

Stadionverbote sind von den Vereinen im Zuständigkeitsbereich des NOFV und seiner Mitgliedsverbände
durchzusetzen

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: Fr 11. Apr 2008, 14:44
von macaco
ja ist ja gut saalenser, ich sehe es ein,
aber dann wird wohl die revision auch verpuffen.

schade vielleicht für die spieler, aber die suchen sich irgendwann
einen neuen verein und das war's.


nimmt eigentlich die rücktrittsankündigung jemand ernst? :oooh:

oder erpressung ala karlsson vom dach: "dann mach ich nicht mehr mit"?

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: Sa 12. Apr 2008, 00:56
von Saalenser
saudade hat geschrieben:ja ist ja gut saalenser, ich sehe es ein,
aber dann wird wohl die revision auch verpuffen.

Und wieder irrst du dich. Das ganze landet dann beim DFB, der auch ohne weiteres sechs Punkte abziehen könnte. Denn wenn der Verein weiterhin hartnäckig bestreitet, dass es solche Vorfälle gab und sich weiterhin damit so nachlässig auseinandersetzt, kann der DFB auch noch härter durchgreifen. So jedenfalls Richter Oberholz gegenüber LVZ.

schade vielleicht für die spieler, aber die suchen sich irgendwann
einen neuen verein und das war's.

Wohl wahr, zumindest 70-80%, der Rest findet auch nichts besseres oder ist in Halle verwurzelt. Allerdings kann dieses Ergebnis nicht im Sinne von Halle sein.

nimmt eigentlich die rücktrittsankündigung jemand ernst? :oooh:

Nöö, wenn wir es zu Saisonende nicht schaffen, ist es auch völlig Banane ob wir mit Schädlich oder ohne vor einem Riesenscherbenhaufen stehen.

oder erpressung ala karlsson vom dach: "dann mach ich nicht mehr mit"?

Das hat er schon zu oft gemacht, das nehmen nur noch die wenigstens ernst. Wozu auch? :lol:

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: Sa 12. Apr 2008, 09:23
von macaco
na gut sind wir uns ja doch so einigermaßen einig,

du kommts doch bestimmt auch nach ammendorf?

Re: Hallescher FC v. 1933, oder: Nazi-Rufe im KWS

BeitragVerfasst: So 13. Apr 2008, 15:33
von Saalenser
Auch wenn die Peißnitz am Abend mit viel Bier lockt, werd ich vorher noch nach Ammendorf fahren. Weiß aber noch nicht auf wen ich da halte. VfL benötigt die Punkte ja dringender, am Ende sollte wohl der bessere gewinnen.

HFC hat unterdessen Meuselwitz mit starker Leistung vom Platz gefegt: ein klares 4:1 hält die Aufstiegshoffnungen am laufen.