§ 20 Nr. 6. der NOFV-Spielordnung:
Die Einschränkung gemäß § 11 Nr. 2. der DFB-Spielordnung gilt für Spieler der Lizenzvereine, deren Zweite Mannschaft in der Oberliga spielt, ausschließlich für die letzten vier Spieltage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele in diesem Zeitraum. Dabei wird die Stammspielereigenschaft nach dem fünftletzten Spieltag festgestellt und gilt dann unverändert und unabhängig von weiteren Spieleinsätzen im Lizenzbereich für diesen Zeitraum.
§ 11 Nr. 2. der DFB-Spielordnung:
Stammspieler einer Lizenzspieler-Mannschaft sind für eine andere Mannschaft ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt, es sei denn, sie sind in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der Lizenzspieler-Mannschaft (Meisterschaft und Pokal) nicht zum Einsatz gekommen, obwohl sie für einen Einsatz spielberechtigt gewesen wären. Stammspieler ist, wer nach dem fünften Meisterschaftsspiel der Lizenzspieler-Mannschaft zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin ausgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.
Hat der Spieler seine Stammspielereigenschaft dadurch verloren, dass er in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen seiner Lizenzspieler-Mannschaft nicht zum Einsatz gekommen ist, so zählen für die Feststellung, ob er erneut Stammspieler wurde, nur die ab diesem Zeitpunkt ausgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins.
Nicht ganz einfach, aber auch nicht kompliziert. Man muss jeden einzelnen Spieler testen, ob er Stammspieler ist oder nicht ...
